Europäische Förderung für Elektronik und Chips: Chips Act, Chips JU und IPCEI Mikroelektronik

Redaktion artemis-ju.eu · Stand 27. Oktober 2026

Hinweis: artemis-ju.eu ist ein privates Verzeichnis für Fördermittelberatung. Es steht in keiner Verbindung zu den in diesem Artikel genannten Einrichtungen der Europäischen Union, ist nicht ihr Nachfolger und vergibt keine Fördermittel.

Die europäische Förderung für Elektronik und Halbleiter stützt sich vor allem auf drei Bausteine: den European Chips Act als rechtlichen Rahmen, das Chips Joint Undertaking (Chips JU) als Förderstelle für Forschung, Entwicklung und Pilotlinien, und wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) als staatliche Beihilfen der Mitgliedstaaten. Unternehmen beteiligen sich in der Regel über Verbundprojekte in Ausschreibungen des Chips JU, die im EU Funding & Tenders Portal erscheinen. Bei vielen dieser Ausschreibungen kommt ein Teil der Förderung aus nationalen Mitteln; in Deutschland ist dafür das BMFTR zuständig.

Der European Chips Act

Der Chips Act ist die Verordnung (EU) 2023/1781 vom 13. September 2023. Sie soll die Halbleiterbranche in der EU stärken und die Versorgungssicherheit verbessern. Die Verordnung ist in drei Säulen gegliedert:

Säule Inhalt
1: Initiative „Chips für Europa“ Förderung von Forschung, Entwicklung, Pilotlinien, Designkapazitäten, Kompetenzzentren und Zugang zu Finanzierung
2: Versorgungssicherheit Rahmen für erstmalige Produktionsanlagen in der EU (z. B. integrierte Produktionsanlagen und offene EU-Fertigungsbetriebe)
3: Überwachung und Krisenreaktion Beobachtung der Lieferketten, Koordinierung zwischen Mitgliedstaaten und Kommission, Instrumente für Krisenfälle

Die Initiative „Chips für Europa“ wird zu einem großen Teil vom Chips JU umgesetzt.

Das Chips Joint Undertaking und seine Vorgänger

Das Chips JU ist eine Partnerschaft der Europäischen Union mit teilnehmenden Staaten und privaten Mitgliedern aus der Industrie. Rechtsgrundlage ist die Ratsverordnung (EU) 2023/1782, mit der die Verordnung (EU) 2021/2085 geändert wurde. Finanziert werden seine Ausschreibungen unter anderem aus Horizon Europe und dem Programm Digitales Europa; ein mehrjähriges Arbeitsprogramm 2023-2027 legt die Schwerpunkte fest. Zu den teilnehmenden Staaten gehören neben EU-Mitgliedstaaten auch Nicht-EU-Staaten.

Die Struktur hat eine längere Vorgeschichte:

Zeitraum Einrichtung Rechtsgrundlage
ab 2014 ECSEL Joint Undertaking (Electronic Components and Systems for European Leadership) VO (EU) Nr. 561/2014
ab 2021 Key Digital Technologies Joint Undertaking (KDT JU) VO (EU) 2021/2085
ab 2023 Chips Joint Undertaking (Chips JU) VO (EU) 2023/1782

ECSEL entstand 2014 aus der Zusammenlegung der beiden gemeinsamen Unternehmen ENIAC und ARTEMIS.

Welche Ausschreibungen es gibt

Das Chips JU veröffentlicht seine Ausschreibungen im EU Funding & Tenders Portal. Grob lassen sich drei Gruppen unterscheiden:

  1. Forschungs- und Innovationsprojekte mit nationaler Kofinanzierung: Die EU fördert einen Teil, die teilnehmenden Staaten finanzieren ihre nationalen Partner zusätzlich. Welcher Staat sich an welcher Ausschreibung mit welchem Budget beteiligt, veröffentlicht das Chips JU in einer Übersicht der nationalen Budgets.
  2. Ausschreibungen ohne nationale Kofinanzierung: Hier kommt die Förderung vollständig aus EU-Mitteln.
  3. Maßnahmen der Initiative „Chips für Europa“: etwa Pilotlinien, eine europäische Designplattform und Kompetenzzentren. Diese richten sich teils an große Forschungseinrichtungen und Konsortien, bieten aber auch kleineren Unternehmen Zugang zu Infrastruktur und Know-how.

Ob nationale Mittel verfügbar sind, unterscheidet sich je nach Ausschreibung und Land. Prüfen Sie deshalb vor der Antragstellung die aktuelle Budgetübersicht des Chips JU und die Hinweise Ihres Landes.

So beteiligen sich Unternehmen aus Deutschland

  1. Ausschreibung finden: Im Funding & Tenders Portal nach Chips-JU-Topics suchen; die Topic-Seite nennt Aktionstyp, Fristen und Bedingungen. Wie Sie diese lesen, erklärt der Ratgeber Förderaufrufe lesen.
  2. Konsortium aufbauen: Die meisten Projekte sind grenzüberschreitende Verbünde aus Industrie und Forschung, siehe Konsortium bilden.
  3. Europäischen Antrag einreichen: über das Portal, nach den Regeln der jeweiligen Ausschreibung.
  4. Nationalen Antrag stellen: Laut Förderdatenbank des Bundes ist das nationale Verfahren in Deutschland zweistufig. Parallel zum europäischen Verfahren bewertet und priorisiert das BMFTR die Vorschläge aus deutscher Sicht; danach folgt ein förmlicher Förderantrag über easy-Online. Ansprechpartner ist der Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Termine und den aktuellen Antragsstatus für deutsche Teilnehmende veröffentlicht das BMFTR; die Förderdatenbank verweist darauf. Planen Sie den nationalen Antrag von Anfang an mit ein: Fehlt die nationale Zusage für einen deutschen Partner, kann dessen Beteiligung am Projekt scheitern, auch wenn der europäische Antrag gut bewertet wurde.

IPCEI Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien

Wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) sind staatliche Beihilfen der Mitgliedstaaten, die die Europäische Kommission nach dem Beihilferecht genehmigt. Sie sind kein offenes Antragsprogramm, sondern bündeln vorab ausgewählte Vorhaben.

Am 8. Juni 2023 genehmigte die Kommission das IPCEI Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien (IPCEI ME/CT). Laut Kommission stellen 14 Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, bis zu 8,1 Mrd. € öffentliche Mittel bereit; zusätzlich werden private Investitionen von 13,7 Mrd. € erwartet. 56 Unternehmen, darunter KMU und Start-ups, führen 68 Vorhaben entlang der gesamten Wertschöpfungskette durch, von Materialien und Werkzeugen bis zu Chipdesign und Fertigung. Es war das zweite IPCEI im Bereich Mikroelektronik.

Für Unternehmen bedeutet das: Eine Beteiligung an einem genehmigten IPCEI ist nachträglich in der Regel nicht möglich. Neue Vorhaben setzen ein eigenes Auswahlverfahren der Mitgliedstaaten voraus.

Ergänzende nationale Förderung

Neben den europäischen Instrumenten können Unternehmen in Deutschland für eigene Forschung und Entwicklung die steuerliche Forschungszulage nutzen, sofern dieselben Kosten nicht bereits anderweitig gefördert werden. Weitere Programme finden Sie in der Kategorie Innovationsförderung und bei spezialisierten Fördermittelberatern.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung; verbindlich sind Ausschreibung, Finanzhilfevereinbarung bzw. Richtlinie/Bescheid der Förderstelle.

Häufige Fragen

Kann ein mittelständisches Elektronikunternehmen am Chips JU teilnehmen?

Ja. Ausschreibungen des Chips JU stehen Unternehmen jeder Größe, Hochschulen und Forschungseinrichtungen offen. Üblich sind Verbundprojekte mit Partnern aus mehreren Ländern; die Bedingungen stehen in der jeweiligen Ausschreibung.

Warum muss ich in Deutschland einen zweiten Antrag stellen?

Bei Ausschreibungen mit nationaler Kofinanzierung kommt ein Teil der Förderung vom teilnehmenden Staat. In Deutschland prüft das BMFTR die Vorschläge parallel zum europäischen Verfahren; danach folgt ein förmlicher Antrag über easy-Online.

Kann ich mich noch am IPCEI ME/CT beteiligen?

Das IPCEI ME/CT ist genehmigt und mit festgelegten Unternehmen und Vorhaben gestartet. Ob es künftig weitere IPCEI im Halbleiterbereich gibt und wie Unternehmen sich bewerben können, entscheiden die Mitgliedstaaten und die Kommission in eigenen Verfahren.

Gibt es neben EU-Programmen steuerliche Förderung für Chipentwicklung?

Ja. Unternehmen in Deutschland können für eigene Forschung und Entwicklung die Forschungszulage nutzen, sofern die Vorhaben die Voraussetzungen erfüllen. Doppelförderung derselben Kosten ist dabei ausgeschlossen.