Forschungszulage-Rechner 2026

Die Forschungszulage beträgt 25 % der förderfähigen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, für kleine und mittlere Unternehmen 35 %. Seit 2026 zählen bis zu 12.000.000 € im Jahr, also höchstens 3.000.000 € bzw. 4.200.000 € Zulage. Geben Sie Ihre Kosten ein und sehen Sie eine erste Schätzung.

Lohn der Beschäftigten für das FuE-Vorhaben, anteilig nach Stunden.

Davon zählen 70 %, Auftragnehmer mit Sitz in EU/EWR.

100 € je Stunde, nur Einzelunternehmer bzw. Mitunternehmer.

Unternehmensgröße

Geschätzte Forschungszulage pro Jahr

84.000 €

Direkte förderfähige Aufwendungen200.000 €
Gemeinkostenpauschale40.000 €
Bemessungsgrundlage240.000 €
Fördersatz35 %

Schätzung auf Basis der gesetzlichen Sätze, keine Steuerberatung. Ob ein Vorhaben begünstigt ist, entscheidet die BSFZ; die Höhe setzt das Finanzamt fest. Beihilferechtliche Obergrenzen je Vorhaben und die De-minimis-Regeln für Eigenleistungen sind nicht berücksichtigt. Stand Okt. 2026.

Transparenz

Alle Werte mit Quelle

Fördersatz25 %
Fördersatz KMU (auf Antrag)35 %
Max. Bemessungsgrundlage je Wirtschaftsjahr und Verbund12.000.000 €
Max. Zulage (KMU)3.000.000 € (4.200.000 €)
Auftragsforschung, anrechenbar70 %
Gemeinkostenpauschale (Vorhabenbeginn ab 2026)20 %
Eigenleistung je Stunde (max. 40 h/Woche)100 €

Quellen:

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Fragen zum Rechner

Wie wird die Forschungszulage berechnet?

Förderfähige Personalkosten, 70 % der Auftragsforschung und gegebenenfalls Eigenleistung ergeben die direkten Aufwendungen. Für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 begonnen wurden, kommt eine Gemeinkostenpauschale von 20 % hinzu. Die Summe ist auf 12.000.000 € im Jahr begrenzt; davon beträgt die Zulage 25 %, für KMU 35 %.

Rechenbeispiel?

Ein KMU mit 300.000 € förderfähigen Personalkosten und 100.000 € Auftragsforschung: direkt 370.000 €, mit Pauschale 444.000 €, Zulage 155.400 € (35 %). Das ist ein vereinfachtes Beispiel ohne Prüfung der Förderfähigkeit.

Wer entscheidet, ob mein Projekt begünstigt ist?

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft, ob das Vorhaben Forschung und Entwicklung im Sinne des Gesetzes ist. Erst danach beantragen Sie die Zulage beim Finanzamt über ELSTER.

Werden meine Eingaben gespeichert?

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