KMU-Definition der EU: Schwellenwerte, Partnerunternehmen und Bedeutung für Ihre Förderung
Redaktion artemis-ju.eu · Stand 27. Oktober 2026
Ein Unternehmen ist nach EU-Recht ein KMU, wenn es weniger als 250 Personen beschäftigt und entweder höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. € Jahresbilanzsumme hat. Maßgeblich ist die Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission. Entscheidend ist aber nicht nur Ihr eigenes Unternehmen: Beteiligungen ab 25 % und Konzernverbindungen werden mitgerechnet, und genau daran scheitert der KMU-Status in der Praxis am häufigsten.
Die Schwellenwerte im Überblick
| Größenklasse | Beschäftigte | Jahresumsatz | oder Jahresbilanzsumme |
|---|---|---|---|
| Kleinstunternehmen | unter 10 | bis 2 Mio. € | bis 2 Mio. € |
| Kleines Unternehmen | unter 50 | bis 10 Mio. € | bis 10 Mio. € |
| Mittleres Unternehmen | unter 250 | bis 50 Mio. € | bis 43 Mio. € |
Die Beschäftigtenzahl ist Pflicht, bei den Finanzzahlen haben Sie die Wahl: Es reicht, wenn entweder der Umsatz oder die Bilanzsumme unter der Schwelle liegt. Gezählt wird in Jahresarbeitseinheiten (JAE). Eine Vollzeitkraft über das ganze Jahr entspricht einer JAE, Teilzeitkräfte und Saisonbeschäftigte zählen anteilig. Auszubildende, Studierende in beruflicher Ausbildung und Beschäftigte im Mutterschafts- oder Elternurlaub werden nicht mitgezählt.
Grundlage sind die Daten des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres. Ein KMU verliert seinen Status erst, wenn es die Schwellen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren über- oder unterschreitet. Ein einzelnes Wachstumsjahr schadet also nicht.
Eigenständig, Partner oder verbunden
Die Definition unterscheidet drei Arten von Unternehmen:
- Eigenständiges Unternehmen: Es hält an keinem anderen Unternehmen 25 % oder mehr, und kein anderes Unternehmen hält 25 % oder mehr an ihm. Es zählen nur die eigenen Zahlen.
- Partnerunternehmen: Es besteht eine Beteiligung von 25 % bis 50 % (Kapital oder Stimmrechte), nach oben oder nach unten. Die Zahlen des Partners werden im Verhältnis der Beteiligung addiert.
- Verbundenes Unternehmen: Es besteht eine Kontrolle, etwa eine Mehrheit der Stimmrechte (über 50 %), das Recht, die Mehrheit der Geschäftsführung zu bestellen, oder ein beherrschender Einfluss per Vertrag. Die Zahlen werden zu 100 % addiert.
Auch Verbindungen über natürliche Personen können zählen, wenn dieselben Gesellschafter mehrere Unternehmen auf demselben oder einem benachbarten Markt kontrollieren. Bestimmte Investoren lösen dagegen trotz Beteiligung von 25 % bis 50 % keine Partnerschaft aus, zum Beispiel Business Angels mit begrenztem Investitionsvolumen, Hochschulen und Forschungszentren ohne Gewinnzweck oder kleine Gebietskörperschaften. Halten öffentliche Stellen 25 % oder mehr, ist das Unternehmen grundsätzlich kein KMU.
Beispielrechnung
Die folgenden Zahlen sind frei erfunden. Die A GmbH hat 40 JAE und 8 Mio. € Umsatz. Sie hält 30 % an der B GmbH (100 JAE, 20 Mio. € Umsatz) und 60 % an der C GmbH (15 JAE, 3 Mio. € Umsatz).
| Unternehmen | Anteil | eingerechnete JAE | eingerechneter Umsatz |
|---|---|---|---|
| A GmbH | eigene Zahlen | 40 | 8,0 Mio. € |
| B GmbH (Partner) | 30 % | 30 | 6,0 Mio. € |
| C GmbH (verbunden) | 100 % | 15 | 3,0 Mio. € |
| Summe | 85 | 17,0 Mio. € |
Allein betrachtet wäre die A GmbH ein kleines Unternehmen. Mit Partner- und verbundenem Unternehmen liegt sie über 50 JAE und über 10 Mio. € Umsatz und gilt deshalb als mittleres Unternehmen. Für die Fördersätze macht das einen spürbaren Unterschied.
Warum der KMU-Status für Förderung zählt
- Forschungszulage: KMU erhalten auf Antrag 35 % statt 25 % der Bemessungsgrundlage, also 10 Prozentpunkte mehr. Details im Ratgeber zur Forschungszulage.
- AGVO-Programme: Für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung sind Aufschläge von 10 Prozentpunkten (mittlere) und 20 Prozentpunkten (kleine Unternehmen) möglich, siehe Förderquote und Eigenanteil.
- EIC Accelerator: Das Programm richtet sich an Start-ups und KMU, Großunternehmen sind nicht Zielgruppe. Mehr dazu im Ratgeber zum EIC Accelerator.
- Beratungs- und Gründungsförderung: Die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen richtet sich an KMU, der ERP-Gründerkredit StartGeld schließt mittlere und große Unternehmen aus.
Typische Fallstricke
In der Praxis führen vor allem diese Konstellationen zu Überraschungen:
- Start-ups mit Wagniskapital: Ein Fonds, der 25 % oder mehr hält, ist in der Regel Partnerunternehmen. Hält er die Mehrheit oder hat er per Gesellschaftervereinbarung beherrschenden Einfluss, werden seine Portfoliogesellschaften unter Umständen mit eingerechnet. Prüfen Sie, ob eine der Ausnahmen für bestimmte Investoren greift.
- Tochtergesellschaften ausländischer Gruppen: Die Definition gilt unabhängig vom Sitz. Eine kleine deutsche GmbH eines großen Konzerns aus dem Ausland ist kein KMU.
- Familienunternehmen mit mehreren Firmen: Kontrollieren dieselben Personen mehrere Unternehmen auf verwandten Märkten, können diese als verbunden gelten, auch ohne gemeinsame Holding.
- Wachstum während der Förderung: Der Status wird in der Regel zum Zeitpunkt der Antragstellung oder Bewilligung festgestellt. Was ein späterer Statuswechsel für laufende Vorhaben bedeutet, regelt die jeweilige Richtlinie.
- Unterschiedliche Definitionen: Das Handels- und Steuerrecht kennt eigene Größenklassen, etwa für Bilanzierungspflichten. Für Förderprogramme zählt aber die EU-Definition, sofern die Richtlinie nichts anderes sagt.
So prüfen Förderstellen den Status
Meist geben Sie eine KMU-Erklärung als Selbstauskunft ab, oft auf einem Formular der Förderstelle. Darin nennen Sie Beschäftigte, Umsatz, Bilanzsumme und alle relevanten Beteiligungen nach oben und unten. Im EU Funding & Tenders Portal machen Sie die Angaben im Teilnehmerregister. Förderstellen können Nachweise wie Jahresabschlüsse, Gesellschafterlisten oder Konzernstrukturen anfordern. Falsche Angaben können zur Rückforderung führen.
Praktische Prüfschritte:
- Gesellschafterstruktur nach oben vollständig auflisten, inklusive mittelbarer Beteiligungen.
- Eigene Beteiligungen nach unten auflisten.
- Je Beteiligung prüfen: unter 25 %, 25 bis 50 % oder Kontrolle.
- Zahlen anteilig oder vollständig addieren und mit den Schwellen vergleichen.
- Ergebnis für das Vorjahr wiederholen, um die Zweijahresregel zu prüfen.
Bei verschachtelten Strukturen lohnt sich die Abstimmung mit Steuerberatung oder einer spezialisierten Beratung aus dem Verzeichnis der Fördermittelberater.
Quellen
- EUR-Lex: Empfehlung 2003/361/EG betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen
- Europäische Kommission: SME definition und Benutzerleitfaden
- Forschungszulagengesetz (FZulG)
- EIC Accelerator
- KfW: ERP-Gründerkredit StartGeld (067)
Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung; verbindlich sind Richtlinie und Bescheid der Förderstelle.
Quellen und weiterführende Links
Häufige Fragen
Zählen Auszubildende bei den Beschäftigten mit?
Nein. Nach der EU-Empfehlung werden Auszubildende und Studierende in beruflicher Ausbildung sowie Personen im Mutterschafts- oder Elternurlaub nicht mitgezählt. Teilzeit und Saisonarbeit gehen anteilig in die Jahresarbeitseinheiten ein.
Bin ich noch KMU, wenn ein Konzern 30 % an meiner Firma hält?
Der Konzern ist dann Partnerunternehmen. Seine Zahlen werden zu 30 % eingerechnet. Weil Konzerne meist groß sind, kann das den KMU-Status kosten. Rechnen Sie es konkret nach.
Welche Zahlen nehme ich bei einer Neugründung?
Liegt noch kein abgeschlossenes Geschäftsjahr vor, werden die Werte im laufenden Jahr nach Treu und Glauben geschätzt.
Kann ein Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung KMU sein?
Nicht, wenn 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte direkt oder indirekt von öffentlichen Stellen kontrolliert werden. Davon gibt es wenige, eng gefasste Ausnahmen.