ZIM-Förderung: Projektformen, Richtlinie 2025 und der Antragsstopp seit Juli 2026

Redaktion artemis-ju.eu · Stand 27. Oktober 2026

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist das bundesweite Zuschussprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) für marktnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Mittelstand. Aktuell gilt jedoch: Seit 7. Juli 2026, 12:00 Uhr, nimmt das ZIM befristet keine neuen Anträge und Projektskizzen an. Eine Wiederaufnahme wird für Anfang 2027 angestrebt, abhängig vom Bundeshaushalt. Wer jetzt FuE finanzieren will, sollte deshalb parallel die Forschungszulage und Programme der Länder prüfen.

Der Antragsstopp im Detail

Das BMWE hat den Stopp wegen stark gestiegener Nachfrage seit dem vierten Quartal 2025 und begrenzter Haushaltsmittel veranlasst. Die wichtigsten Punkte laut Meldung der BTU Cottbus-Senftenberg vom 20. Juli 2026:

Punkt Stand
Beginn 7. Juli 2026, 12:00 Uhr
Betroffen alle Projektformen sowie Projektskizzen
Ausnahme Anträge mit internationalen Partnern in offenen bi- und multilateralen Ausschreibungen
Später eingehende Anträge werden nicht angenommen und nicht bewertet
Bereits eingereichte Anträge Bewilligung möglich, wenn Bedingungen erfüllt und Mittel verfügbar
Laufende Vorhaben Auszahlungen nicht betroffen
Wiederaufnahme für Anfang 2027 angestrebt, abhängig vom Bundeshaushalt 2027

Der Stopp stützt sich laut Meldung auf Nummer 1.2 der ZIM-Richtlinie. Prüfen Sie vor jeder Planung den aktuellen Stand auf zim.de, da sich die Lage mit dem Haushaltsbeschluss ändern kann.

Was das ZIM fördert

Das ZIM ist technologie- und branchenoffen. Gefördert werden Vorhaben, die zu neuen Produkten, Verfahren oder technischen Dienstleistungen führen sollen. Die Richtlinie unterscheidet mehrere Projektformen:

  1. Einzelprojekte: FuE-Projekte eines einzelnen Unternehmens. Forschungseinrichtungen können als Auftragnehmer eingebunden werden.
  2. Kooperationsprojekte: gemeinsame FuE-Projekte von mindestens zwei Partnern, also mehreren Unternehmen oder Unternehmen mit Forschungseinrichtungen.
  3. Innovationsnetzwerke: Netzwerke mehrerer Unternehmen und Forschungseinrichtungen, deren Management gefördert wird und aus denen FuE-Projekte entstehen sollen.
  4. Durchführbarkeitsstudien: Vorstudien, die die technische Machbarkeit klären, bevor ein FuE-Projekt startet.

Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen sowie unter bestimmten Bedingungen größere mittelständische Unternehmen; Forschungseinrichtungen nehmen als Kooperationspartner teil. Die genauen Größengrenzen, Fördersätze und Kostenobergrenzen regelt die Richtlinie. Sie unterscheiden sich je Projektform, Unternehmensgröße und Partnerkonstellation; maßgeblich ist der aktuelle Richtlinientext auf zim.de.

Was sich mit der Richtlinie 2025 geändert hat

Nach einer Evaluation gilt seit 1. Januar 2025 eine neu gefasste ZIM-Richtlinie. Zu den Änderungen gehören:

  • Durchführbarkeitsstudien werden als De-minimis-Beihilfe gefördert und können bis zu 12 Monate laufen.
  • In FuE-Projekten sind Fremdaufträge bis 35 % der Personaleinzelkosten möglich.

Wer bereits einen ZIM-Antrag vorbereitet hatte, kann die Unterlagen in der Regel weiter nutzen, sollte aber nach Wiederaufnahme prüfen, ob sich Formulare oder Bedingungen geändert haben.

Alternativen während des Antragsstopps

Weg Art Wann er passt
Forschungszulage steuerliche Förderung, Rechtsanspruch laufende FuE mit eigenem Personal oder Auftragsforschung, auch rückwirkend
Landesförderprogramme Zuschüsse oder Darlehen der Länder Vorhaben mit regionalem Bezug, z. B. Pro FIT in Berlin oder PROFI in Hamburg
Förderkredite zinsgünstige Darlehen, z. B. über die KfW Finanzierung von Innovationsvorhaben über die Hausbank
EIC Accelerator EU-Zuschuss und Eigenkapital sehr innovative Start-ups und KMU mit Wachstumsziel

Besonders naheliegend ist die Forschungszulage: Sie deckt einen Teil der FuE-Personalkosten ab und hängt nicht von einem ausgeschöpften Budget ab. Voraussetzung ist eine Bescheinigung der BSFZ, die der Ratgeber zur BSFZ-Bescheinigung erklärt. Beachten Sie: Wird das ZIM später wieder geöffnet, dürfen dieselben Aufwendungen nicht doppelt gefördert werden. Eine saubere Trennung der Vorhaben oder Kostenpositionen ist deshalb wichtig.

Wie sich Zuschuss, Kredit und steuerliche Förderung grundsätzlich unterscheiden, zeigt der Ratgeber Förderkredit oder Zuschuss. Beratungsangebote zur Innovationsförderung finden Sie in der Kategorie Innovationsförderung.

Für wen sich das Warten auf das ZIM lohnt

Nicht jedes Vorhaben lässt sich gleich gut über andere Wege finanzieren. Das ZIM kann auch nach der Wiederaufnahme die bessere Wahl sein, wenn:

  • Sie gemeinsam mit einer Hochschule oder Forschungseinrichtung entwickeln wollen und auch deren Arbeiten gefördert werden sollen, wie es in Kooperationsprojekten vorgesehen ist.
  • Sie ein Netzwerk mehrerer Unternehmen aufbauen wollen, für das ein Netzwerkmanagement gebraucht wird.
  • Ihr Vorhaben einen klaren Markt- und Verwertungsplan hat und Sie einen Zuschuss mit festem Förderrahmen bevorzugen.

Wer dagegen bereits laufende FuE mit eigenem Personal betreibt, muss nicht warten: Die Forschungszulage kann auch rückwirkend beantragt werden. Bei Zuschüssen gilt dagegen in aller Regel, dass mit dem Vorhaben nicht vor Antragstellung begonnen werden darf. Wenn Sie ein Projekt jetzt starten und später ins ZIM einreichen wollen, prüfen Sie deshalb nach der Wiederaufnahme genau, welche Regeln zum Vorhabenbeginn gelten. Vorhaben mit internationalen Partnern sollten Sie zudem gezielt auf offene bi- und multilaterale Ausschreibungen prüfen, weil diese vom Stopp ausgenommen sind.

Was Sie jetzt tun können

  1. Vorhaben dokumentieren: Ziel, Stand der Technik, technische Risiken und Arbeitsplan schriftlich festhalten. Das nützt für ZIM, Forschungszulage und Landesprogramme.
  2. Forschungszulage prüfen und gegebenenfalls die BSFZ-Bescheinigung beantragen.
  3. Beim Förderinstitut Ihres Landes nach passenden Innovationsprogrammen fragen.
  4. Die Startseite von zim.de im Blick behalten, um die Wiederaufnahme nicht zu verpassen.

Quellen

Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung; verbindlich sind Richtlinie und Bescheid der Förderstelle.

Häufige Fragen

Kann ich derzeit einen ZIM-Antrag stellen?

Nein, mit einer Ausnahme. Seit 7. Juli 2026, 12:00 Uhr, werden keine ZIM-Anträge und Projektskizzen angenommen. Ausgenommen sind Anträge mit internationalen Partnern im Rahmen offener bi- und multilateraler Ausschreibungen. Den aktuellen Stand sollten Sie auf zim.de prüfen.

Was passiert mit Anträgen, die vor dem Stopp eingereicht wurden?

Sie können bewilligt werden, sofern sie die Förderbedingungen erfüllen und Haushaltsmittel verfügbar sind. Auszahlungen für bereits bewilligte Vorhaben sind vom Stopp nicht betroffen.

Wann geht es mit dem ZIM weiter?

Eine Aufhebung der Aussetzung wird für Anfang 2027 angestrebt. Ob und wann die Antragsannahme wieder startet, hängt von den Mitteln im Bundeshaushalt 2027 ab.

Welche Alternative passt während des Stopps am besten?

Für FuE-Personalkosten ist die Forschungszulage oft der naheliegende Weg, weil sie als Rechtsanspruch nicht von einem Förderbudget abhängt. Daneben kommen Innovationsprogramme der Länder und für sehr ambitionierte Vorhaben EU-Programme in Frage.