Landesförderprogramme im Überblick: Welches Förderinstitut in Ihrem Bundesland zuständig ist

Redaktion artemis-ju.eu · Stand 27. Oktober 2026

Neben Bund und EU fördern alle 16 Bundesländer Unternehmen mit eigenen Programmen, abgewickelt meist über ein landeseigenes Förderinstitut. Zuständig ist in der Regel das Land, in dem Ihr Vorhaben stattfindet. Die Tabelle unten nennt für jedes Land das Förderinstitut; konkrete Programme finden Sie am schnellsten über die Förderdatenbank des Bundes mit dem Filter nach Bundesland.

Was Landesförderung leistet

Landesprogramme schließen Lücken, die Bundesprogramme lassen, und setzen eigene Schwerpunkte, etwa bei Innovation, Gründung, Digitalisierung, Energie oder regionaler Wirtschaftsstruktur. Typische Instrumente sind:

  • Zuschüsse, zum Beispiel für Forschungs- und Innovationsprojekte oder Beratungen.
  • Darlehen, häufig über die Hausbank und oft in Ergänzung zu KfW-Programmen.
  • Bürgschaften, wenn Sicherheiten für einen Bankkredit fehlen.
  • Beteiligungen über Beteiligungsgesellschaften der Länder für Start-ups und wachsende Unternehmen.

Viele Landesprogramme werden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) mitfinanziert. Das wirkt sich auf Laufzeiten, Nachweispflichten und Publizitätsvorgaben aus.

Die Förderinstitute der 16 Länder

Bundesland Förderinstitut Website
Baden-Württemberg L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg) l-bank.de
Bayern LfA Förderbank Bayern lfa.de
Berlin Investitionsbank Berlin (IBB) ibb.de
Brandenburg Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ilb.de
Bremen Bremer Aufbau-Bank (BAB) bab-bremen.de
Hamburg Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) ifbhh.de
Hessen Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) wibank.de
Mecklenburg-Vorpommern Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) lfi-mv.de
Niedersachsen Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) nbank.de
Nordrhein-Westfalen NRW.BANK nrwbank.de
Rheinland-Pfalz Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) isb.rlp.de
Saarland Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) sikb.de
Sachsen Sächsische Aufbaubank (SAB) sab.sachsen.de
Sachsen-Anhalt Investitionsbank Sachsen-Anhalt ib-sachsen-anhalt.de
Schleswig-Holstein Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ib-sh.de
Thüringen Thüringer Aufbaubank (TAB) aufbaubank.de

Nicht jedes Landesprogramm läuft über das Förderinstitut. Einige Programme werden direkt von Landesministerien oder von beauftragten Projektträgern betreut. Die zuständige Stelle steht in der Programmbeschreibung der Förderdatenbank.

Belegte Innovationsprogramme: drei Beispiele

Für Forschungs- und Innovationsvorhaben haben mehrere Länder eigene Programme. Drei Beispiele, die auf den offiziellen Seiten der Förderinstitute beziehungsweise des Landes dokumentiert sind:

  1. Pro FIT (Berlin, IBB): Projektfinanzierung für Forschung, Innovation und Technologie der Investitionsbank Berlin.
  2. ProFIT Brandenburg (Brandenburg, ILB): Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien auf Grundlage der Richtlinie vom 6. April 2023, kofinanziert aus dem EFRE. Bewilligungsstelle ist die ILB. Die Richtlinie sieht vor, dass vorrangige Programme von Bund und EU zuerst zu nutzen sind.
  3. PROFI (Hamburg, IFB Hamburg): Programm für Innovation mit mehreren Linien, darunter PROFI Standard und PROFI Transfer für Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie PROFI Umwelt für Umweltinnovationen.

Fördersätze und Höchstbeträge sind hier bewusst nicht genannt, weil sie je Linie, Unternehmensgröße und Kooperationsform variieren und sich mit neuen Aufrufen ändern können. Maßgeblich sind die aktuellen Programmseiten und Richtlinien.

Für die anderen Länder lohnt der Blick auf die Programmübersichten der Förderinstitute und auf die Innovationsberatung der Länder. Gerade während des befristeten Antragsstopps im ZIM sind Landesprogramme für viele Mittelständler eine wichtige Alternative, ebenso wie die steuerliche Forschungszulage, die bundesweit gilt.

So finden Sie das passende Programm

  1. Förderdatenbank nutzen: Auf foerderdatenbank.de filtern Sie nach Fördergebiet (Ihr Bundesland), Förderart und Förderbereich. Bundes- und EU-Programme erscheinen dort ebenfalls.
  2. Förderinstitut kontaktieren: Die Förderinstitute bieten Beratung zu ihren Programmen an, oft auch telefonisch oder in Sprechtagen.
  3. Hausbank einbeziehen: Bei Darlehen und Bürgschaften läuft der Antrag häufig über die Hausbank, ähnlich wie bei KfW-Krediten. Die Unterschiede erklärt der Ratgeber Förderkredit oder Zuschuss.
  4. Beihilferahmen prüfen: Viele Landeszuschüsse laufen als De-minimis-Beihilfe. Halten Sie Ihre bisherigen Beihilfen bereit, weil Sie sie im Antrag angeben müssen.
  5. Vor Beginn beantragen: Bei Zuschüssen gilt fast immer, dass das Vorhaben erst nach Antragstellung oder Bewilligung beginnen darf. Ein vorzeitig geschlossener Liefer- oder Leistungsvertrag kann die Förderung ausschließen.

Unterlagen, die Sie fast immer brauchen

Die Anforderungen unterscheiden sich je Programm. Folgende Unterlagen werden bei Landesprogrammen aber häufig verlangt, und es lohnt sich, sie vorab bereitzuhalten:

  1. Aktuelle Jahresabschlüsse oder bei jungen Unternehmen einen Geschäfts- und Finanzplan.
  2. Eine Vorhabenbeschreibung mit Zielen, Arbeitsschritten, Zeitplan und Kostenaufstellung.
  3. Eine Erklärung zum KMU-Status, einschließlich verbundener und Partnerunternehmen.
  4. Eine Übersicht über erhaltene Beihilfen, insbesondere De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre.
  5. Angebote oder Kostenschätzungen für geplante Anschaffungen und Fremdleistungen.
  6. Bei Kooperationsvorhaben Angaben zu den Partnern und eine Absichtserklärung zur Zusammenarbeit.

Worauf Sie achten sollten

  • Standortbindung: Landesförderung setzt meist voraus, dass das Vorhaben im Land durchgeführt wird und Arbeitsplätze oder Investitionen dort verbleiben.
  • Vorrang anderer Programme: Einige Richtlinien verlangen, dass zuerst Bundes- oder EU-Programme geprüft werden.
  • Kombination: Landes- und Bundesmittel lassen sich kombinieren, wenn keine Kosten doppelt gefördert werden.
  • Fristen und Aufrufe: Manche Programme sind laufend offen, andere arbeiten mit Stichtagen oder thematischen Förderaufrufen.

Wer Unterstützung bei der Auswahl sucht, findet Beraterinnen und Berater im Verzeichnis der Fördermittelberater.

Quellen

Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung; verbindlich sind Richtlinie und Bescheid der Förderstelle.

Häufige Fragen

Kann ich Landesförderung und Bundesförderung kombinieren?

Grundsätzlich ja, solange dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden und die beihilferechtlichen Obergrenzen eingehalten sind. Manche Landesprogramme verlangen ausdrücklich, dass vorrangige Programme von Bund und EU zuerst genutzt werden. Ob und wie kombiniert werden darf, steht in der jeweiligen Richtlinie.

Welches Land ist für mein Unternehmen zuständig?

In der Regel das Land, in dem das geförderte Vorhaben durchgeführt wird, also der Sitz oder die Betriebsstätte. Bei Unternehmen mit mehreren Standorten kommt es auf den Ort des Vorhabens an.

Laufen alle Landesprogramme über das Förderinstitut?

Nein. Viele Programme werden von den Förderinstituten abgewickelt, manche aber auch direkt von Landesministerien oder beauftragten Projektträgern. Die Förderdatenbank nennt bei jedem Programm die zuständige Stelle.

Gibt es auch Landesprogramme für Beratung?

Ja, mehrere Länder fördern Beratungen und Coachings. Auf Bundesebene gibt es zusätzlich die BAFA-Förderung von Unternehmensberatungen für KMU. Doppelte Förderung derselben Beratung ist ausgeschlossen.