EXIST und Gründungsförderung: Gründungsstipendium, Forschungstransfer und Alternativen

Redaktion artemis-ju.eu · Stand 27. Oktober 2026

EXIST ist das Gründungsprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) für innovative Vorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die zwei bekanntesten Linien sind das EXIST-Gründungsstipendium, das Gründungsteams bis zu 12 Monate finanziert, und EXIST-Forschungstransfer für technisch besonders anspruchsvolle Vorhaben. Wer nicht aus der Wissenschaft gründet, nutzt eher andere Instrumente, etwa den Gründungszuschuss der Arbeitsagentur, den ERP-Gründerkredit der KfW oder Landesprogramme.

EXIST-Gründungsstipendium

Das Stipendium richtet sich an Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die eine innovative, technologieorientierte oder wissensbasierte Gründungsidee umsetzen wollen. Es wird vom Projektträger Jülich im Auftrag des BMWE betreut und aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) kofinanziert. Den Antrag stellt die Hochschule oder Forschungseinrichtung, an der das Team angebunden ist.

Leistungen laut Projektträger Jülich:

Leistung Höhe
Laufzeit bis zu 12 Monate
Stipendium mit Hochschulabschluss oder Berufsausbildung 2.000 € monatlich
Stipendium für Studierende 1.000 € monatlich
Kinderzuschlag 150 €
Sachausgaben Einzelgründung bis 10.000 €
Sachausgaben Team bis 30.000 €
Coaching 5.000 €
Teamgröße höchstens 3 Personen

In älteren Quellen finden sich teils andere Stipendienstufen. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben auf exist.de und im Handbuch des Projektträgers.

EXIST-Forschungstransfer

EXIST-Forschungstransfer zielt auf Gründungen, die aufwendige Entwicklungsarbeit voraussetzen. Die Förderung läuft laut Projektträger Jülich in zwei Phasen:

  1. Phase I (vor der Gründung): Ein Forschungsteam an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung entwickelt die Technologie weiter und bereitet die Gründung vor. Gefördert werden bis zu drei Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler (eine Person kann auch technische oder Laborassistenz sein) und eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz, dazu Sachausgaben bis 250.000 €. Die Regellaufzeit beträgt 18 Monate, bei hochinnovativen Vorhaben bis zu 36 Monate. Antragsteller ist die Einrichtung.
  2. Phase II (nach der Gründung): Das gegründete Unternehmen kann einen Zuschuss von bis zu 180.000 € erhalten, höchstens 75 % der vorhabenspezifischen Kosten. Den Rest muss das Unternehmen selbst aufbringen.

Laut Projektträger Jülich läuft die Programmphase bis 31. Dezember 2029. Prüfen Sie Einreichungstermine und Formulare auf exist.de, bevor Sie planen.

Der Weg zum EXIST-Antrag

Weil die Hochschule oder Forschungseinrichtung den Antrag stellt, beginnt der Weg nicht beim Projektträger, sondern auf dem Campus:

  1. Gründungsservice kontaktieren: Die meisten Hochschulen haben eine Gründungsberatung oder ein Transferbüro, das EXIST-Anträge begleitet.
  2. Mentorin oder Mentor gewinnen: Eine Person aus der Wissenschaft betreut das Vorhaben fachlich und stellt die Anbindung an die Einrichtung sicher.
  3. Ideenpapier oder Vorhabenbeschreibung erarbeiten: Innovationsgehalt, Markt, Team, Arbeits- und Finanzplan. Hinweise zum Aufbau gibt der Ratgeber Förderantrag schreiben.
  4. Einreichung über die Einrichtung: Die Hochschule reicht beim Projektträger Jülich ein, der das Vorhaben prüft und gegebenenfalls Gutachten einholt.
  5. Förderzeitraum nutzen: Ziel ist ein tragfähiger Businessplan und die Gründung, bei Forschungstransfer zusätzlich der technische Machbarkeitsnachweis.

Planen Sie ausreichend Vorlauf ein. Die Bearbeitungszeit hängt vom Programm und von der Auslastung ab, aktuelle Hinweise stehen auf exist.de.

Abgrenzung: Gründungszuschuss der Arbeitsagentur

Der Gründungszuschuss ist kein Teil von EXIST, sondern eine Leistung der Agentur für Arbeit nach §§ 93 und 94 SGB III. Er unterstützt Menschen, die aus dem Bezug von Arbeitslosengeld eine hauptberufliche Selbständigkeit aufnehmen. Wichtig:

  • Es handelt sich um eine Ermessensleistung. Es gibt keinen Rechtsanspruch, auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Voraussetzung ist unter anderem ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen und die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit (§ 93 SGB III).
  • Nach § 94 SGB III wird für sechs Monate ein Betrag in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zuzüglich 300 € monatlich gezahlt; für weitere neun Monate können 300 € monatlich gewährt werden.

Für Gründungen direkt aus dem Studium oder einer Forschungsstelle ist der Gründungszuschuss deshalb meist kein Thema.

ERP-Gründerkredit StartGeld

Laut KfW finanziert der ERP-Gründerkredit StartGeld (067) Gründungen, Nachfolgen und junge Unternehmen bis fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit mit bis zu 200.000 € je Vorhaben, davon bis zu 80.000 € für Betriebsmittel. Die KfW übernimmt 80 % des Kreditrisikos gegenüber der finanzierenden Bank. Der Antrag läuft über einen Finanzierungspartner wie die Hausbank und sollte vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Mittlere und große Unternehmen sind ausgeschlossen, maßgeblich ist die KMU-Definition der EU. Ein Kredit muss zurückgezahlt werden; den Unterschied zum Zuschuss erklärt der Ratgeber Förderkredit oder Zuschuss.

Weitere Wege: Länder und EU

Die Förderinstitute der Länder bieten eigene Gründungs- und Innovationsprogramme, von Zuschüssen bis zu Beteiligungskapital. Einen Überblick gibt der Ratgeber Landesförderprogramme. Für Start-ups mit sehr ambitionierter Technologie kommt auf EU-Ebene der EIC Accelerator in Frage. Spezialisierte Beratungen für Gründungsförderung finden Sie in der Kategorie Gründungsförderung.

Nach EXIST: Anschlussfinanzierung planen

EXIST deckt die Vorgründungs- und frühe Gründungsphase ab. Spätestens im letzten Drittel der Förderung sollten Sie die Anschlussfinanzierung vorbereiten: Gespräche mit Hausbank und Förderinstitut des Landes, mit Business Angels oder Wagniskapitalgebern sowie die Prüfung weiterer Programme, etwa für Forschung und Entwicklung im eigenen Unternehmen. Wer in dieser Phase Mitarbeitende für Entwicklungsprojekte beschäftigt, sollte auch die steuerliche Forschungszulage im Blick haben.

Welches Instrument passt?

Ausgangslage Naheliegende Option
Gründung aus Studium oder Hochschule, innovative Idee EXIST-Gründungsstipendium
Forschungsergebnis mit hohem Entwicklungsaufwand EXIST-Forschungstransfer
Gründung aus Arbeitslosigkeit Gründungszuschuss (Ermessen der Arbeitsagentur)
Kapitalbedarf für Investitionen und Betriebsmittel ERP-Gründerkredit StartGeld über die Hausbank
Regionale Förderung oder Beteiligung Landesförderinstitut

Quellen

Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung; verbindlich sind Richtlinie und Bescheid der Förderstelle.

Häufige Fragen

Kann ich EXIST ohne Hochschule beantragen?

Nein. Anträge für das EXIST-Gründungsstipendium und für Phase I von EXIST-Forschungstransfer stellt die Hochschule oder Forschungseinrichtung, die das Gründungsteam betreut. Sprechen Sie zuerst mit dem Gründungsservice Ihrer Hochschule.

Habe ich einen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss?

Nein. Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III ist eine Ermessensleistung. Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall, auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Lassen sich EXIST und ein Gründerkredit kombinieren?

Grundsätzlich können Zuschüsse und Kredite nebeneinander genutzt werden, entscheidend sind aber die Kumulierungsregeln der jeweiligen Programme. Klären Sie das mit dem Projektträger und Ihrer Hausbank.